Ausbildung der Atemschutzgeräteträger

Jeder Atemschutzgeräteträger muss neben der regelmäßigen ärztlichen Untersuchung und der jährlichen Belastungsübung in der Atemschutzstrecke Bad Nauheim, mindestens eine Einsatzübung und eine Ausbildung der FwDV 7 (Feuerwehr Dienstvorschrift 7 „Atemschutz“) im Jahr absolvieren.

So wurde an mehreren Samstagen in den vergangenen Monaten eine Atemschutzausbildung angeboten. Der theoretische Teil der Ausbildungseinheit thematisierte neben dem Inhalt der FwDV 7 auch die Verwendung unserer Rettungstasche und des Rauchvorhangs.

Im praktischen Teil wurde das Ausrüsten der Atemschutzgeräteträger während der Einsatzfahrt simuliert und trainiert. Jeder Atemschutzgeräteträger muss in der Lage sein sich während der Anfahrt zur Einsatzstelle vollständig auszurüsten. Neben dem korrekten Anlegen der persönlichen Schutzausrüstung und des Atemschutzgerätes gehören unter anderem auch Funkgerät, Handlampe, Wärmebildkamera zur Ausrüstung die während der Anfahrt angelegt werden müssen.

Abschließend folgte eine Einsatzübung. Hier wurden unterschiedliche Schwerpunkte gelegt. Das richtige Absuchen und Markieren von Räumen, richtiges Schlauchmanagement und -reserve, sowie das Einsetzen des Rauchvorhangs in den verrauchten Bereichen und der Einsatz der Rettungstasche. In dieser befinden sich neben Wachsstiften zur Markierung der Räume, Bandschlingen, Seilschlauchhalter, eine Rettungsschere auch ein Rettungstuch und Brandfluchthauben. Diese werden zur Menschenrettung eingesetzt, die Brandfluchthaube minimiert das Aufnehmen von Rauchgasen falls eine Person über einen verrauchten Bereich gerettet werden muss.

Hier einige Eindrücke von den Übungen: